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9.11.2012 Betreuungsgeld sichert Wahlfreiheit

Geschrieben von Volkmar Klein. Veröffentlicht in Blog

Nachdem die für Kinderbetreuung zuständigen Kommunen und Länder zu wenig für den notwendigen Ausbau der Betreuung unter dreijähriger Kinder getan hatten, wird der U3-Ausbau seit 2007 vom eigentlich dafür überhaupt nicht zuständigen Bund gefördert. Viele brauchen und wollen diese Betreuung. Der Bund gibt sehr viel Geld dafür aus, dass für ein gutes Drittel dieser Kleinkinder ein Platz zur Verfügung steht. Damals hat die Große Koalition aber bereits im Gesetzestext festgehalten, dass als zweite Stufe eine kleine finanzielle Hilfe auch diejenigen bekommen sollen, die selbst die Betreuung ihrer Kinder organisieren. Das vor allem auch zur Vermeidung des falschen Eindrucks, der Staat wolle kleinste Kinder aus den Familien heraus in Einrichtungen hinein bringen. Priorität hatte erst einmal der Ausbau von U3, aber jetzt muss auch dieser andere Teil umgesetzt werden. Das ist wichtig, um weiterhin klarzustellen: Wir wollen in Deutschland keine Verstaatlichung von Kindern, sondern Wahlfreiheit. Für viele Familien wird externe U3-Betreuung gebraucht, das wird zurecht vom Staat finanziell sehr stark unterstützt. Andere sorgen selbst dafür, das ist für die Kinder oft besser.