
13.2.2013 Ausbau der U3-Betreuung kommt voran
Der Bund übernimmt zusätzliche Milliardenbeträge:
Über die bei der ursprünglichen Bund-Ländervereinbarung 2007 festgelegten Beträge hinaus übernimmt der Bund erheblich mehr Kosten der Kinderbetreuung. Die Länder erhalten ab 2014 nicht wie vereinbart jährlich 770 Mio. €, sondern 845 Mio. €. Zusätzlich fließen in 2013 für Investitionen 580 Mio. €, die den bisher für die Jahre bis 2013 festgelegten Bundesanteil von 4 Mrd. € aufstocken. Sehr viel Geld des Bundes für einen Bereich, für den es vor 2007 gar keine Bundeszuständigkeit gab. Länder und Kommunen hatten aber deutlich zu wenig getan für diejenigen, die eine Betreuung unter Dreijähriger brauchen oder wollen. Da hat 2007 die damalige Koalition gehandelt, seitdem fließt viel Geld und der Staat zahlt über 1.000 € pro Monat für einen Platz.
Andererseits soll aber nicht der falsche Eindruck erweckt werden, dass der Staat die Betreuung von Kleinstkindern in Einrichtungen außerhalb der Familie empfehle oder gar verlange. Daher hat schon damals die große Koalition im Gesetzestext festgehalten, dass es als zweite Stufe eine kleine finanzielle Anerkennung geben soll für diejenigen, die eine staatlich finanzierte Betreuung nicht in Anspruch nehmen. Dieses Betreuungsgeld ist inzwischen auch beschlossen.






