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11.3.2014 Lebensversicherungen: Änderung bei Bewertungsreserven angedacht

Geschrieben von Volkmar Klein. Veröffentlicht in Blog

Ganz viele sprechen mich auf die angedachte Änderung bei Lebensversicherungen an. Ganz schwierige Sache und ich habe mal versucht zu erklären, um was es geht:

Bei relativ kontinuierlich im Wert steigenden Immobilienanlagen der Versicherungen ist die Beteiligung an Bewertungsreserven sehr sinnvoll und führt auch nicht zu Verzerrungen. Deshalb wurde das auch eingeführt, erst ein paar Jahre her. Vorher war man mit einer Lebensversicherung nur an tatsächlich realisierten Erträgen beispielsweise nach Verkauf der Immoblie durch die Versicherung beteiligt. Bei Anleihen ist es aber komplizierter: Alte, hochverzinsliche Anleihen werden heute mit einem Kurs sehr weit über 100% gehandelt und bewertet. Am Ende ihrer Laufzeit werden sie aber natürlich nur mit 100% zurückgezahlt. Eine höhere Bewertung gibt es also nur vorübergehend. Nach den heute gültigen Regeln sorgt das aber trotzdem dafür, dass sie als Teil der Bewertungsreserve bei heute fälligen Verträgen ausgeschüttet wird. Für später fällige Verträge bleibt weniger, was nicht gerade richtig ist. Denn der Effekt basiert nicht auf steigenden Preisen wie das bei Immobilien meist üblich ist, sondern ausschließlich auf den heute so niedrigen Zinsen. Um dieses Problem geht es und da wird nach einer Lösung gesucht. Wie exakt die aussehen kann, ist noch nicht klar.