
Zum Gerichtsurteil des BVerfG zum Betreuungsgeld
Rund 500.000 Eltern können sich jetzt bei Hamburg bedanken, demnächst 150 Euro im Monat weniger zu bekommen. Das BVerfG hat auf Antrag von HH geurteilt, dass der Bund keine Kompetenz hatte, unmittelbar durch Bundesgesetz das Betreuungsgeld einzuführen, weil nicht erwiesen sei, dass dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland erforderlich sei. Ich sage dazu ganz "politisch inkorrekt": Ziemlicher Unfug. Der Bund finanziert andere Formen der U3-Betreuung sogar mit Milliarden. Auch verfassungswidrig? Können wir die jetzt auch einsparen? Das wäre für die Kommunen eine Katastrophe. Fest steht, dass das BVerfG sich nur mit der Zuständigkeit beschäftigt hat und das Betreuungsgeld in der Sache keineswegs als verfassungsrechtlich beanstandet. Es muss wichtiger Bestandteil für Wahlfreiheit in unserer Gesellschaft bleiben. Da sind jetzt die Länder als die verfassungsgemäß Zuständigen gefragt.






