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Der ,Feuerwehrführerschein' wird kommen!

Siegen, 17. Dezember 2010

"Das ist eine gute Entscheidung für die Zukunft unserer Feuerwehren", so kommentierte Volkmar Klein den Kabinettsbeschluss zum sogenannten Feuerwehrführerschein. Damit sei zukünftig für junge Inhaber eines ,normalen' PKW-Führerscheins wieder die Möglichkeit gegeben, im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Einsatzfahrzeuge bzw. Gespanne mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 t zu führen. Dafür reiche zukünftig eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung auf den Einsatzfahrzeugen bis 7,5 t aus.

Der ,Feuerwehrführerschein' wird kommen!
Bild: auto-im-vergleich.de / pixelio.de

Damit werde ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlich Tätigen bei den freiwilligen Feuerwehren geleistet, so der CDU-Bundestagsabgeordnete. Auch die weiteren nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, wie z.B. das Rote Kreuz sowie das Technische Hilfswerk und der Katastrophenschutz würden von dem Gesetzentwurf profitieren. Seit 1999 sind aufgrund einer EU-Richtlinie Besitzer eines PKW-Führerscheins nicht mehr berechtigt, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 t zu steuern. Dafür ist ein Führerschein Klasse C1 oder sogar C notwendig. Volkmar Klein: "Das betrifft die Hilfsdienste in besonderem Maße. Vielfach liegt das Gesamtgewicht der Einsatzfahrzeuge aber über 3,5 t. Die können dann von den jungen, ehrenamtlich Tätigen nicht mehr gesteuert werden." Man könne aber von den jungen Ehrenamtlern und den Hilfsdiensten nicht erwarten, dass sie die Kosten für den Führerschein Klasse C1 bzw. C tragen.

Volkmar Klein zeigte sich zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf im kommenden Frühjahr Bundestag und Bundesrat passieren und dann in Kraft treten könne.