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PID würde Selektion von Leben bedeuten

Siegen, 14. April 2011

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die vorliegenden drei interfraktionellen Gesetzentwürfe zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in erster Lesung beraten. Das Thema wird auch in Siegen-Wittgenstein breit diskutiert: "Selten habe ich zu einem so schwierigen Thema so viele Zuschriften und Unterschriftenlisten meist gegen die Zulassung von PID bekommen," berichtet CDU-Bundestagsabgeordneter Volkmar Klein. Die gesetzliche Neuregelung ist nötig, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr überraschend beschlossen hatte, dass PID nicht automatisch vom bestehenden Embryonenschutzgesetz verboten sei. Seitdem wird quer über Parteigrenzen hinweg um die ethische Bewertung gerungen. 

Gemeinsam mit allen vier südwestfälischen CDU-Abgeordneten hat sich Volkmar Klein nicht nur von vorne herein gegen die Zulassung von PID ausgesprochen, sondern gehört auch als Unterzeichner zu denen, die den entsprechenden Entwurf eingebracht haben und sich dafür einsetzen. "PID bedeutet am Ende Bewertung und Auswahl von Leben. Das ist mit dem Lebensschutz aus meiner Sicht nicht vereinbar," sagt Volkmar Klein. Schon die bei den anderen Entwürfen erforderliche Abgrenzung zwischen mehr oder weniger schweren Erbkrankheiten lehnt er ab, zumal künftige Therapiemöglichkeiten noch unbekannt seien. Natürlich müsse man ganz viel Verständnis für Sorgen und Nöte betroffener Paare und der Verwirklichung ihres Kinderwunsches haben. "Bei der Abwägung entscheide ich mich aber gegen eine Alternative, die am Ende auf die Selektion von Leben hinausläuft," fasst Klein zusammen. Im Übrigen gehe es heute zwar nur um ganz wenige Einzelfälle, aber einmal eingeführt könne die Anwendungsvielfalt schnell größer werden. Argumente zur Ausweitung der Indikationen würden sich schnell finden.

Inzwischen haben mehr als 190 Kolleginnen und Kollegen aus allen im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen den Gesetzentwurf zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik unterschrieben. Damit sei ein Verbot von PID inzwischen weitaus wahrscheinlicher geworden als man das zum Zeitpunkt des Urteilsspruches des Bundesgerichtshofes vom im Juli 2010 erwarten konnte. Noch vor Sommer wird der Deutsche Bundestag entscheiden.