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Bundestag schafft „Schienenbonus“ ab

Berlin, 10. Dezember 2012

Mit der jetzt vom Bundestag beschlossenen Abschaffung des Lärmprivileg der Schiene, des sogenannten „Schienenbonus", sieht der CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau der Ruhr-Sieg-Strecke erfüllt. Bisher darf Schiene deutlich mehr Lärm verursachen als Straße.

Der „Schienenbonus" besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen - wie Lärmschutzwände - erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn das Limit für Straßenverkehrslärm um fünf Dezibel überschritten wird. Genau das wird jetzt abgeschafft: Der Bundestag hat beschlossen, das Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechend zu ändern. Ohne diese Änderung hätte Volkmar Klein den von vielen Seiten geforderten Ausbau der Ruhr-Sieg-Strecke zur Verbesserung des Güterverkehrs für kaum vertretbar gehalten.

Bereits mehrfach hat er deutlich gemacht, dass die Region einem Ausbau nur unter zwei Bedingungen zustimmen könne: Erstens müsse mit der Intensivierung des Güterverkehrs auch eine erhebliche Verbesserung der Verlademöglichkeiten für die heimischen Betriebe einhergehen. Zweitens müsse in den engen Siegerländer Tallagen sehr viel für den Lärmschutz getan werden, damit nicht am Ende nur die heutigen Lärmprobleme der Eisenbahn im Rheintal kopiert werden.

Ohnehin sei der Schienenbonus längst nicht mehr zeitgemäß. "Der beruht auf Studien aus den siebziger Jahren. Damals nahm man an, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm. Dabei ist die Besserstellung des Lärms, der von der Schiene ausgeht, gegenüber dem Straßenlärm überhaupt nicht mehr sachgerecht," so der heimische Bundestagsabgeordnete.