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Ehrenamt wird gestärkt

Berlin, 17. Januar 2013

In dieser Woche stimmte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zu. Damit wird mehr Geld für Übungsleiter und Ehrenamtler ermöglicht und Bürokratie abgebaut. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und wird dann rückwirkend zum 1.1.2013 in Kraft treten.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein, der als Mitglied des Haushaltsausschusses dem Gesetz zustimmte: „Das ist eine gute Entscheidung für das Ehrenamt gewesen. Wer sich ehrenamtlich engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Wir können gerade auf der kommunalen Ebene nicht auf die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter verzichten."

Die Übungsleiterpauschale soll künftig um 300 Euro auf 2.400 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale steigt um 220 Euro auf 720 Euro. Zudem werden bürokratische Hemmnisse abgebaut, da beide Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Änderungen gibt es zudem bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein. Außerdem wird die Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen eines Vereins auf 45.000 Euro angehoben und die Frist der Mittelverwendung von Vereinen wird auf zwei Jahre ausgedehnt.

„Wir brauchen die freiwillige Feuerwehr, die vielen Aktiven in den Vereinen, in der Jugendarbeit, im Sport und in der Kultur. Ohne sie wäre unsere Gesellschaft um vieles ärmer dran," so Volkmar Klein, „deshalb ist es gut, dass wir den Vereinen mit diesem Gesetz mehr Freiheiten einräumen und die Arbeit der Ehrenamtlichen würdigen."