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Bundestag beschließt mehr Geld für die Kommunen in Siegen-Wittgenstein

Siegen, 08. Dezember 2014

Von dem Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen profitiert auch die Kinderbetreuung in Siegen-Wittgenstein.

In den Jahren 2015 bis 2018 stehen für den investiven U3-Ausbau 1.154.175 Mio. Euro für das Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein und 651.390 Euro für das Jugendamt der Stadt Siegen zur Verfügung. „Diese zusätzlichen Bundesmittel sind ein wichtiger Beitrag für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in Siegen-Wittgenstein“, sind der Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein und sein Landtagskollege Jens Kamieth überzeugt. Nach NRW fließen in diesem Zeitraum fast 120 Mio. Euro.

Der Beschluss des Bundestages sieht vor, das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ insgesamt um 550 Millionen Euro aufzustocken. Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils  in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht. Das Gesetz entlastet die Kommunen darüber hinaus um jährlich 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Jens Kamieth: Das Gesetz ist ein gutes Signal für die Kommunen in Siegen-Wittgenstein. Sie profitieren von der Entlastung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung und von dem höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.“