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„Ergänzung des Embryonenschutzgesetzes dringend geboten"

6. Juli 2010

Zum heutigen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu genetischen Untersuchungen an künstlich befruchteten Eizellen erklärt Volkmar Klein MdB, der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Kreis Siegen-Wittgenstein und Landesvorsitzende des Ev. Arbeitskreises der CDU Nordrhein-Westfalen:

„Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Tage entschieden, dass Gentests an künstlich befruchteten Eizellen nicht strafbar sind. Die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten außerhalb des Mutterleibes verstoße nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, urteilt der BGH. Diese richterliche Entscheidung halte ich für zutiefst bedenklich. Das heutige Urteil zur Präimplantationsdiagnostik durch eines der bedeutendsten deutschen Gerichte ist aus meiner Sicht ein schwerer Fehler.

Die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen, birgt die Gefahr, dass nicht nur Tests über schwere Erkrankungen und genetische Defekte durchgeführt werden. Vielmehr ebnet die PID den Weg zu so genannten „Designer-Babys" und erleichtert die Aussortierung von Embryonen zum Beispiel nur aufgrund ihres Geschlechts.

Eine eindeutige gesetzliche Regelung der damit verbundenen bioethischen Fragen ist jetzt wichtiger denn je. Es ist unverzichtbar, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz den Forschungsinteressen auch weiterhin deutliche und enge Grenzen setzt. Deshalb halte ich eine Ergänzung des Embryonenschutzgesetzes durch ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik nunmehr für dringend geboten."