Mehr Qualität und Leistung in Pflege und Gesundheit
Siegen, 18. Januar 2016
Zum Jahreswechsel treten wichtige Änderungen im Bereich Pflege und Gesundheit in Kraft. “Die neuen Gesetze sorgen für konkrete Verbesserungen bei den Menschen. Sie verbessern die Qualität der medizinischen Versorgung und stellen sich den Herausforderungen, die die Zukunft für unser Gesundheitssystem mit sich bringt”, so der heimische Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein.
Das Versorgungsstärkungsgesetz zielt darauf ab, auch künftig eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Insbesondere die Anreize zur Niederlassung in ländlichen Gebieten werden weiter ausgebaut. Um die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und hilft damit eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen.
Auch im stationären Bereich gibt es Verbesserungen. Der Bund legt einen Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro auf, die Länder beteiligen sich mit einem gleich hohen Beitrag. Damit können unter anderem zusätzliche Pflegekräfte in Krankenhäusern eingestellt und die ambulante Notfallversorgung stärker unterstützt werden.
Jährlich werden außerdem über 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung in der Kita, Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim eingesetzt. Neu ist auch die Überprüfung des Impfstatus bei der Vorsorge- bzw. den Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Erwachsene.
Volkmar Klein: “Ein wichtiges Anliegen ist für mich auch eine gute Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir diese Versorgung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz deutlich verbessern.“
In diesem Jahr laufen die letzten Vorbereitungen für die neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffe, ehe 2017 endlich diese neuen Methoden angewendet werden können. „Viele demenzkranke Menschen sind körperlich durchaus noch fit. Dennoch brauchen sie oftmals eine sehr intensive Betreuung.“, so der CDU Abgeordnete, „mit der neuen Einteilung erhalten künftig alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.“ Pflegende Angehörige erhalten künftig einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse durch die Pflegekassen. Außerdem wird ihre soziale Sicherung mit z.B. bis zu 25% höheren Rentenbeiträgen verbessert.