„Ergänzung des Embryonenschutzgesetzes dringend geboten"
6. Juli 2010
Zum heutigen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu genetischen Untersuchungen an künstlich befruchteten Eizellen erklärt Volkmar Klein MdB, der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Kreis Siegen-Wittgenstein und Landesvorsitzende des Ev. Arbeitskreises der CDU Nordrhein-Westfalen:
„Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Tage entschieden, dass Gentests an künstlich befruchteten Eizellen nicht strafbar sind. Die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten außerhalb des Mutterleibes verstoße nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, urteilt der BGH. Diese richterliche Entscheidung halte ich für zutiefst bedenklich. Das heutige Urteil zur Präimplantationsdiagnostik durch eines der bedeutendsten deutschen Gerichte ist aus meiner Sicht ein schwerer Fehler.